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Elektronische Patientenakte (ePA) – was Sie wissen sollten

3. Oktober 2025/in Mitteilungen/von Dr. Jenke

Warum die ePA jetzt gesetzlich vorgeschrieben ist

Ab dem 1. Oktober 2025 sind Arztpraxen dazu verpflichtet, bestimmte medizinische Dokumente und Befunde elektronisch in Ihrer ePA zu hinterlegen (sofern Sie dem nicht widersprechen). Das heißt: Ihre behandelnden Ärzt:innen müssen z. B. Laborbefunde, Befundberichte und Arztbriefe elektronisch übermitteln, wenn diese im Zuge Ihrer Behandlung anfallen.

Dieser Schritt soll dafür sorgen, dass Ihre Gesundheitsdaten besser verfügbar sind — vorausgesetzt, Sie möchten das. Zudem werden die Daten so für Firmen oder Forscher nutzbar gemacht. Aus diesem Grund erfolgt die Speicherung auf einem zentralen Server. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Daten nicht vollständig anonym abgelegt werden.

Die Einrichtung der ePA wird durch Ihre Krankenkasse vorgenommen. Auch wenn Sie die App nicht auf Ihrem Smartphone installiert haben, können Praxen und andere medizinische Einrichtungen Befunde in Ihrer ePA einsehen und dort ablegen. Mit dem Einlesen der Gesundheitskarte erteilen Sie der jeweiligen Einrichtung hierfür die Freigabe. Möchten Sie, dass keine ePA für Sie angelegt wird, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse widersprechen.

Ihre Rechte – und wie Sie mitbestimmen

Ihre Nutzung ist freiwillig.  Sie müssen nicht zwingend alle Daten in der ePA haben oder einsehen — das ist Ihre Entscheidung. Allerdings gilt das Opt-Out-Prinzip. Das bedeutet, dass Sie aktiv widersprechen müssen, wenn Sie etwas nicht gespeichert haben wollen. Über die App auf Ihrem Smartphone ist es auch möglich, bestimmte Daten wieder zu löschen.

Widerspruch möglich. Wenn Sie möchten, können Sie der Speicherung bzw. dem Einstellen bestimmter Dokumente widersprechen. In unserer Praxis können Sie das mündlich äußern — wir protokollieren das dann in Ihrer Behandlungsdokumentation. Außerdem können Sie der ePA auch generell bei Ihrer Krankenkasse widersprechen.

Mitbestimmen, wer Zugang hat. Sie können Ärzt:innen oder medizinischen Einrichtungen den Zugriff auf Ihre ePA verweigern. Dazu benötigen Sie die App der Krankenkasse auf Ihrem Smartphone. Achtung: Ausgestellte Rezepte und Diagnosen gelangen trotzdem über die Krankenkassen in Ihre ePA.

Ergänzende Daten einbringen. Aus Ihrer Behandlung in unserer Praxis können Daten, die elektronisch vorliegen, zusätzlich eingefügt werden — wenn Sie das wünschen. Beispielsweise die Kopie einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Welche Risiken und Grenzen gibt es?

Digitalisierung kann Vorteile bringen – aber es gibt auch Dinge, die man im Blick behalten sollte:

Datenschutz: Ihre Gesundheitsdaten sind sehr sensibel. Auch wenn hohe Sicherheitsstandards gelten, lässt sich ein Restrisiko bei elektronischer Speicherung nie ganz ausschließen. Es gibt deshalb keine Garantie, dass Ihre Daten nicht in falsche Hände gelangen können.

Technische Probleme: Wie bei jeder digitalen Anwendung können Störungen auftreten – etwa beim Zugriff über Apps oder beim Datenaustausch zwischen Praxen und Kliniken.

Informationsflut: Manche Patient:innen empfinden es als belastend, wenn Befunde ohne zusätzliche Erklärung in der ePA erscheinen. Das kann zu Unsicherheit oder Fehlinterpretationen führen.

Uneinheitliche Nutzung: Nicht alle Ärzt:innen oder Kliniken arbeiten sofort in gleichem Umfang mit der ePA. Das bedeutet, dass Daten unvollständig sein können.

Zeitverlust in der Praxis: Das Einstellen von Befunden in die ePA benötigt Zeit, die uns für Ihre Behandlung nicht mehr zur Verfügung steht.

Welche Vorteile bringt Ihnen die ePA?

Relevanten Gesundheitsdaten an einem ortsübergreifend zugänglichen Platz. Dadurch können Sie Ihrer Praxis oder dem Krankenhaus einfacher Befunde zur Verfügung stellen.

Mehr Komfort und Übersichtlichkeit. Mit geeigneten Apps können Sie Ihre Gesundheitsdaten leicht einsehen und verwalten — z. B. auf dem Smartphone.

Häufige Fragen – kurz erklärt

Muss ich alle Daten akzeptieren?
Nein, Sie entscheiden, was in Ihre ePA kommt.

Kann ich die Akte irgendwann löschen lassen?
Ja, eine Löschung der ePA ist möglich.

Was geschieht, wenn ich widerspreche?
Dann werden wir die betreffenden Dokumente nicht in Ihre ePA einstellen — sie bleiben in unserer Praxisdokumentation erhalten.

Wer darf meine ePA sehen?
Alle Praxen, andere medizinischen Einrichtungen und Apotheken, die Ihre Gesundheitskarte eingelesen haben und die nicht von Ihnen über Ihre ePA-App ausgeschlossen wurden.

Was Sie bei uns erwarten dürfen

Wir informieren Sie gerne, welche Dokumente wir in Ihre ePA einstellen. Wenn Sie dagegen sind, können Sie jederzeit widersprechen — ohne Nachteile für Ihre Behandlung. Wir erfüllen unsere gesetzliche Pflicht zum Einstellen der relevanten Befunde — jedoch nur solche, die im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung entstanden sind.

Wenn Sie Fragen haben oder sich unsicher sind, sprechen Sie uns jederzeit an. Wir informieren Sie gern persönlich — damit Sie bestmöglich entscheiden können, ob Sie Ihre Gesundheitsdaten digital verwalten möchten.

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