Höhere Zuzahlungen für Medikamente

Von den mehr als 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland müssen ab 1. April viele mit einem Anstieg der gesetzlichen Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfallen, können dann fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig sein. Grund ist das Absenken von so genannten Festbeträgen (Erstattungshöchstbeträgen), von dem sich die gesetzlichen Krankenkassen jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro versprechen. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht parallel ab, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen.

Stetig steigende Zuzahlungen für die Patienten

Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen ihren Versicherten abverlangen, bereits seit Jahren zu. So waren es im Jahr 2017 schon mehr als 2,1 Milliarden Euro.

Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem starke Schmerzmittel mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon. Auch häufig von Ärzten verordnete Substanzen wie Prednisolon (Entzündungshemmer) oder Clopidogrel (Blutverdünner) gehören dazu. Des Weiteren wird zum 1. April erstmals für Infliximab (Rheumamittel) ein Festbetrag festgelegt.

Neue Rabattverträge ab 1. April

Zeitgleich zu den kassenübergreifenden Festbetragsanpassungen treten zum 1. April auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft. Diese können dazu führen, dass Patienten sich von ihrem gewohnten Präparat auf ein neues Medikament umstellen müssen.  So haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach eigenen Angaben mehr als 100 Wirkstoffe mit mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz pro Jahr vergeben, darunter der Magensäurehemmer Pantoprazol und das Schmerzmittel Metamizol. Die DAK Gesundheit und die Techniker Krankenkasse (TK) haben ebenfalls neue Verträge mit den Herstellern geschlossen. Durch die Umstellung auf ein anderes Rabattarzneimittel kann sich auch die Zuzahlungshöhe ändern. Unter Umständen werden dadurch ehemals zuzahlungsfreie Medikamente für die Patienten zuzahlungspflichtig.

 

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA)