FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen
Am 1. Oktober ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten.
Danach besteht in allen Arztpraxen in Deutschland die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Denken Sie deshalb bitte daran, sich rechtzeitig vor dem Besuch unserer Praxis eine FFP2-Maske zu besorgen. So lassen sich unnötige Verzögerungen und Wartezeiten vermeiden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir verpflichtet sind, auf die Einhaltung des Gesetzes zu achten.
FFP2-Masken erhalten Sie in jeder Apotheke. In unserer Praxis können Sie leider keine Masken erwerben.
Beachten Sie bitte auch, dass eine OP-Maske oder ein anderer Mund-Nasen-Schutz nicht ausreicht.
Die Maßnahmen gelten bis zum 7. April 2023.