Keine Kapazitäten für telefonische Krankschreibung

Die Erkältungswelle rollt durch Deutschland und sorgt für volle Wartezimmer in den Praxen. Unter diesem Eindruck wurde erneut die Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit geschaffen. Der Schritt soll unter anderem zu einer Entlastung der Arztpraxen beitragen. Dieses Argument entpuppte sich jedoch zuletzt als Trugschluss. So verminderten die telefonischen Krankschreibungen keinesfalls den Andrang in der Praxis. Vielmehr erhöhte sich der Arbeitsaufwand durch dieses zusätzliche Angebot enorm. Was in einer Ausnahmesituation während einer Pandemie noch gerechtfertigt erschien, lässt sich unmöglich als Dauerzustand durchhalten. Für eine tatsächliche Entlastung im Praxisalltag hätten die Rahmenbedingungen anders ausgestaltet werden müssen.

Nur in Ausnahmefällen, wenn im aktuellen Quartal schon ein Praxisbesuch stattgefunden hat

Wir bieten das Maximum unserer Möglichkeiten an Sprechstunden an. Aber auch unsere Kapazitäten sind begrenzt. Zusätzliche Überstunden zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeiten können wir nicht leisten. Deshalb ist eine Krankschreibung per Telefon nur in Ausnahmefällen und ausschließlich für Patientinnen und Patienten möglich, welche im aktuellen Quartal bereits in unserer Praxis waren. Zudem bleibt es eine ärztliche Entscheidung, ob eine Arbeitsunfähigkeit auf diesem Weg überhaupt festgestellt werden kann.

Letztlich kann der fortschreitende allgemeine Ärztemangel nicht endlos durch die verbliebenen Praxen aufgefangen werden. Hier sind kluge Weichenstellungen der Politik gefragt, damit die ambulante medizinische Versorgung auch zukünftig gesichert bleibt. Die telefonische Krankschreibung in der jetzt beschlossenen Form ist jedenfalls kein geeignetes Mittel, um dieses Ziel zu erreichen.