Bei Infektbeschwerden weiterhin FFP2-Maske tragen

Mit dem Auslaufen der bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen endet auch die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske in Arztpraxen oder anderen medizinischen Einrichtungen. Dennoch kann es sinnvoll sein, individuelle Reglungen zu treffen.

Nach unserer Erfahrung bietet das Tragen einer FFP2-Maske einen guten Schutz vor der Übertragung von SARS-CoV-2 und anderen Viren. Aus diesem Grund bitten wir alle Patienten mit typischen Erkältungsbeschwerden während des Besuchs in der Praxis eine FFP-2-Maske oder zumindest einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Typische Erkältungsbeschwerden sind Husten, Fieber, Schnupfen oder Halsschmerzen.

FFP2-Masken erhalten Sie in jeder Apotheke. In unserer Praxis können Sie leider keine Masken erwerben.

Haben Sie keine Erkältungsbeschwerden, entfällt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz oder einer FFP2-Maske. Selbstverständlich ist die Nutzung auf freiwilliger Basis zum Eigenschutz weiterhin möglich.